Österreichische und internationale Filmindustrie

Lehrinhalte

Österreichische, europäische und internationale Filmproduktions- und Medienlandschaft
Besonderheiten deutschsprachiger und internationaler Filmwirtschaften im Vergleich
Chancen und Risken digitaler und konvergenter Entwicklungen
Zusammenhänge zwischen Förderungs-, Regulierungs- und Sendersystemen in Europa
Big Player und Branchenspezifika
Eigentumsverhältnisse in Filmproduktion, -vertrieb und Rechteverwertung.

Art der Vermittlung

Präsenzveranstaltung

Art der Veranstaltung

Pflichtfach

Empfohlene Fachliteratur

Präsentationsfolien, European Audiovisual Observatory (2020) Television, cinema, video and on-demand audiovisual services - Yearbook 2020,

Lern- und Lehrmethode

Vortrag, Analyse europäischer und internationaler Statistiken, Diskussion von Auswertungen.

Prüfungsmethode

Schriftliche Endprüfung im Ausmaß von 100 Punkten, Multiple Choice und offene Fragestellungen.

Voraussetzungen laut Lehrplan

LV Grundlagen der Film-, TV- und Streamingproduktion.

Schnellinfos

Studiengang

Produktionsmanagement Film, TV und Streaming (Bachelor)

Akademischer Grad

Bachelor

ECTS Credits

3.00

Unterrichtssprache

Deutsch

Studienplan

Vollzeit

Studienjahr, in dem die Lerneinheit angeboten wird

2024

Semester in dem die Lehrveranstaltung angeboten wird

2 SS

Incoming

Nein

Lernergebnisse der Lehrveranstaltung

Nach Abschluss dieser Lehrveranstaltung sind die Studierenden in der Lage,
nationale und internationale Metadaten der Filmwirtschaft zu interpretieren und Zusammenhänge zu beschreiben,
Märkte, Marktspezifika und -größen einschätzen zu können
Tätigkeitsfelder und Strategien von Film- und Medienunternehmen in ihren makroökonomischen Zusammenhängen zu beschreiben,
die wichtigsten Share- und Stakeholder der nationalen und internationalen Film- und Medienindustrie benennen,
die europäischen Sender, Förderungssysteme, Verleih und Vertriebssituation auch im internationalen Vergleich zu erklären und zu analysieren.

Kennzahl der Lehrveranstaltung

1702-23-01-VZ-DE-17